FAQ

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FAQ zur Weiterbildung

Häufige Fragen zur Weiterbildung EX-IN Genesungsbegleiter*in 

 

FAQ steht für frequently asked questions, also häufig gestellte Fragen

Du interessierst dich für die Weiterbildung zur Genesungsbegleiter*in bei EX-IN Schweiz? In diesem Bereich beantworten wir häufig gestellte Fragen rund um Inhalte, Voraussetzungen, Ablauf und Ziel dieser Weiterbildung. 

allgemeine Fragen zur Weiterbildung und Voraussetzungen

FAQ

Nein.  Durch den Austausch unter den Teilnehmern der Weiterbildung wirst du einiges über unterschiedliche Krankheits- und Genesungserfahrung lernen. Dabei ist es wünschenswert eine eigene Sprache für das Erlebte und Erfahrene zu finden.

Die Lerngruppe umfasst vier bis fünf Teilnehmer*innen. Sie trifft sich in regelmässigen Abständen zum Austausch über die gemachten Erfahrungen. Der Besuch von mindestens 6 Lerngruppentreffen à 3h ist verpflichtend. Die Treffen können in Präszenz oder online stattfinden. 

Es ist eine schriftliche Arbeit gemäss vorgelegten Kriterien / Fragestellungen. Das persönliche professionelle Profil wird als Eigenleistung während der Selbstlernzeit erstellt. Die genaue Aufgabenstellung erfolgt frühzeitig während des Kurses. Es erfolgt eine schriftliche und eine persönliche Rückmeldung im Einzelgespräch. Sind die Anforderungen nicht erfüllt, muss eine Nachbearbeitung erfolgen.

Die maximale Fehlzeit beträgt 9 Tage. Kann ein Modul nicht besucht werden, suchen wir zusammen nach einer Möglichkeit, dies andernorts nachzuholen. Ein Nachholen des Moduls muss innerhalb von 2 Jahren nach Kursabschluss erfolgen. 

Ja. Bei Rückfragen melde dich gerne bei weiterbildung@ex-in-schweiz.ch

 

13 Module à 3 Tagen 

Kennenlerntag

6 Lerngruppentreffen à ca. 1/2 Tag

2 Thementage «Praktikum»

190 Stunden Praktika (40h und 150h)

Supervision (3 Halbtage) 

Erstellen eines Portfolios und persönlich professionellen Profils 

ca. 300 Std. Selbststudium, inkl. schriftlicher Arbeiten wie Transferaufgaben 

Portfolio-Standortgespräche (3 x ) 

Abschlusspräsentation
 

Die Teilnehmer*innen sind selbst für die Organisation verantwortlich und tragen die Kosten.

Die Vor- und Nachbereitung der einzelnen Module gehören zum Selbststudium. Ebenso wird das Portfolio in der Selbstlernzeit erstellt. Es ist mit ca. 300 Stunden zu rechnen. 

Nein. Formal kann das «persönlich professionelle Profil» als Abschlussprüfung angesehen werden. 

Während der Weiterbildung erstellt jede*r Teilnehmer*in ein Portfolio (Lerntagebuch, Bestandsaufnahme und Reflexion eigener Leistungen, Fähigkeiten und Perspektiven, etc.). Ausgewählte Ausschnitte daraus werden in der Abschlusspräsentation  präsentiert. Das Portfolio ist Teil der obligatorischen Leistungen für den Erhalt des Zertifikats und muss der Weiterbildungsleitung eingereicht. Diese behandelt die Inhalte des Portfolios vertraulich. Es erfolgt keine formale Bewertung der Präsentation. 

Nein. Krisen dürfen sein und sind Bestandteil eines Genesungsweges. Entscheidend ist, ob du dir eine Modulteilnahme zutraust. Sollten in diesem Fall Zweifel an der eigenen Weiterbildungsfähigkeit bestehen, so bitten wir um Rücksprache mit der Weiterbildungsleitung. 

Die Ausbildung dauert ca. 18 Monate und beinhaltet 13 dreitägige Module. Die drei Modultage finden nacheinander statt. 

Ein videofähiger, stabiler Internetzugang, Grundkenntnisse in Word, eine eigene Emailadresse sowie eine Möglichkeit zum Drucken muss vorhanden sein.

Nach jedem Modul wird eine Transferaufgabe im Umfang von ca 2-A4 Seiten zu einer konkreten Fragestellung geschrieben. Ziel ist ein Reflexion des besuchten Moduls mit Wissenstransfer / inhaltlicher Verknüpfung zum nächsten Modul. 

Wie sind die beruflichen Perspektiven?

FAQ

Unterschiedlich, die Nachfrage nach ausgebildeten Genesungsbegleitenden EX-IN ist vorhanden. Teilweise ergibt sich aus den Praktika eine Festanstellung. Die Anstellung ist oft niederprozentig, spätere Erhöhung ist teilweise möglich. 

Es gibt regionale Unterschiede. Grundsätzlich ist Genesungsbegleitung Pionierarbeit. Das heisst, es braucht auch Initiative, um eine Stelle zu bekommen.

Der Lohn eine*r Genesungsbegleiter*in ist vergleichbar mit dem einer Fachfrau Gesundheit oder Fachmann Gesundheit, dieser ist kantonal unterschiedlich geregelt.

Wir verstehen die  EX-IN Weiterbildung als  "Berufsbildung" zum*zur Genesungbegleiter*in, was auch  für bereits tätige Peers sinnvoll sein kann. 
Das Hauptarbeitswerkzeug eine*s Genesungsbegleitende*n ist das erweiterte Erfahrungswissen, welches nur durch eine Kursteilnahme erworben werden kann.  Auch wenn du bereits als "Peer" arbeitest, so  garantiert dies keine Aufnahme in den Kurs. Besprich  bitte mit deinem Arbeitgeber, ob er die Kosten für die Weiterbildung übernimmt (Vollkosten).

Bereits vor der Weiterbildung absolvierte «Peer-Tätigkeiten» können nicht als Praktika angerechnet werden.

Die selbständige Arbeit als Genesungsbegleitende*r wird von Krankenkassen nicht anerkannt. Die Klienten können diese nicht über ihre Grund- oder, Zusatzversicherung abrechnen.

Hingegen können die Leistungen der Genesungsbegleitenden, welche in einer Institution angestellt sind und im ambulanten Bereich tätig sind unter bestimmten Voraussetzungen via Tarmed abgerechnet werden. Per 1.1.16 tritt der Tardoc in Kraft, welcher die Abrechnung neu regelt. 

Bei Anstellungen bei einer Spitex sind kann unter gewissen Voraussetzungen über die Krankenkasse abgerechnet werden. In einer Praxis ist eine Abrechnung via Krankenkasse derzeit nicht möglich.

Was ist für die Bewerbung zu beachten?

FAQ

Nein.

Ja, das ist möglich.

Nein.

Die Durchmischung bezüglich Alter, Geschlecht und Erfahrungshintergrund steht für die EX-IN Weiterbildung im Vordergrund. Diese Kriterien sind auch die Gründe für eine Zu- oder Absage

Was muss ich zum Praktikum wissen?

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Für die Organisation der Praktika sind die Kursteilnehmenden verantwortlich. Bei Bedarf werden sie durch die Kursleitung unterstützt. Eine Liste mit Praktikumsgebenden Institutionen und direkten Kontakten erhälst du im Kurs.  

Aus der Erfahrung zeigt sich, dass bei hoher Belastbarkeit max. eine 50% - 60% Anstellung neben der Weiterbildung machbar ist.

Die Praktika können auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmt werden. Es müssen aber auch auf die Bedürfnisse des Arbeitgebers sowie die Kriterien von EX-IN berücksichtig werden. Die Praktika sind in vorgegebenen Zeitfenstern zu absolvieren.

Dies ist grundsätzlich möglich, jedoch mit persönlichem administrativem Aufwand verbunden. Eine Unterstützung durch den Verein EX-IN Schweiz ist nur in sehr begrenztem Umfang möglich. 

Bereits vor der Weiterbildung absolvierte «Peer-Tätigkeiten» können nicht als Praktika angerechnet werden. 

Dies ist von der Praktikumsinstitution abhängig, teilweise werden Praktikumslöhne oder Spesenentschädigungen bezahlt.

Das „Rollenwechsel-Praktikum“ findet im ersten Ausbildungsabschnitt statt und umfasst mindestens 40 Stunden. 
Am Kennenlerntag erhälst du  alle notwendigen Informationen für das 1.Praktikum.

Das „Vertiefungspraktikum“ im zweiten Ausbildungsabschnitt umfasst mindestens 150 Stunden. Über jedes Praktikum muss ein Bericht erstellt und eingereicht werden.
An den Thementagen Praktikum erhälst du  alle notwendigen Informationen zu den Praktika sowie die Praktikumsrichtlinien.
Während des 2.Praktikums werden Supervisionen in Kleingruppen durchgeführt.
Im Rahmen der Weiterbildung gibt es weiter 2 Vernetzungsanlässe mit praktikumsgebenden Institutionen 

Weitere Fragen

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Ein Unterstützungssystem trägt dich in Krisen. Das können für dich wichtige Menschen wie Familie und Freunde sein. Auch eine psychotherapeutische Begleitung oder Bewältigungsstrategien können dazugehören.

Die Vollkosten der  Weiterbildung sind CHF 14'000.00. Der Verein kann dank Drittmitteln und Spenden folgende Preise möglich machen: 

Normalpreis: 5800.00CHF 
Reduzierter Preis: 4600.00CHF (schriftlicher Antrag erforderlich) 
Solidaritätspreis: Du bezahlst mehr als 5800.00CHF und ermöglichst Personen mit begrenzten finanziellen Mitteln die Teilnahme.

Invalidenversicherung: Personen in einer IV- Wiedereingliederung werden gebeten, sich bei Ihrer Ansprechperson der IV zu melden. Die IV unterstützt die EX-IN Weiterbildung teilweise als Wiedereingliederung oder andere Massnahme. Menschen mit einer bestehenden IV – Rente können sich ebenfalls an Ihre Ansprechperson bei der IV wenden, sofern gewollt. 

Nach Absprache mit dem Vorstand des Verein EX-IN Schweiz kann eine Ratenzahlung erfolgen.

Bei einer Finanzierung durch Dritte muss die definitive Bewilligung der Kostenübernahme noch nicht vorhanden sein. Eine Idee, wie die Weiterbildung finanziert werden soll, muss jedoch beschrieben werden können.

In der Vergangenheit hat es in Einzelfällen Kostenübernahmen durch die IV Stellen gegeben. Gerne stehen wir Ihnen wie auch Ihre*r IV-Sachbearbeiter*in für Rückfragen zur Verfügung. (weiterbildung@ex-in-schweiz.ch)

In diesem Einsatzgebiet gibt es noch wenig Erfahrungen. Zusätzliche Aus- und Weiterbildungen können für eine Tätigkeit in der Forschung notwendig oder hilfreich sein.

Im Einzelfall gab es eine Finanzierung durch die Gemeinde. Einen Kostenantrag an die Gemeinde muss durch die Kursteilnehmenden erfolgen.

Wer finanzielle Schwierigkeiten hat (am/unter Existenzminimum, geringer Lohn, Sozialhilfe, EL und wenig Vermögen…), kann mit der Bewerbung ein Gesuch um Reduktion der Kurskosten einreichen. Das Formular findest du  auf unserer Homepage. Über die Gesuche entscheidet der Vorstand.

Bei Aufnahme in die Weiterbildung erhälst du ein Informationsschreiben sowie die Rechnung für die Kosten. Diese wird dann durch den Kursteilnehmer an den Kostenträger gesandt. Eine gesonderte Bestätigung über die Einzahlung der Kursgebühren kann beim Vorstand beantragt werden.